Geschädigte können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine einmalige Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
Sie als Geschädigte erhalten monatliche Entschädigungszahlungen. Anstatt dieser monatlichen Entschädigungszahlungen können Sie jedoch auf Antrag auch eine Abfindung erhalten. Der Antrag auf Abfindung muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung gestellt werden.
Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für 5 Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.
Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von 5 Jahren abgegolten.
Aktualisiert am 15.08.2025