Sie müssen die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden. 

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe von Die  Bremer Stadtreinigung.

Jedes Grundstück in Bremen muss mit einer ausreichend großen Restmülltonne ausgestattet sein. Pro Person ist ein Vorhaltevolumen von 15 Litern pro Woche vorgeschrieben. 

Bei Privathaushalten richtet sich die Größe der Restmülltonne nach der Personenzahl im Haushalt.

Bei Gewerbebetrieben und Vereinen ist die Größe individuell je nach Branche und Anzahl der Mitarbeiter festzulegen. Dies erfolgt durch die Gewerbekundenbetreuung von Die Bremer Stadtreinigung.

Das ist Restmüll:

  • Tapeten, Tierstreu, kleine Holzteile,
  • Glühlampen, Haushaltsgegenstände, Haushaltsgeschirr,
  • Schleif- und Sägestaub, verschmutztes Papier und Pappe, verschmutzte Folien,
  • Eimer, Dispersionsfarben, Medikamente, Windeln,
  • Staubsaugerbeutel, Asche, Aktenordner, Audio- und Videokassetten.

Das ist kein Restmüll:

  • Schadstoffen, Elektrogeräte, Wertstoffe.

Die Abfuhr der Restmülltonnen (60 - 240 Liter) erfolgt alle 14 Tage. Die Termine entnehmen Sie bitte ihrem Bremer Abfallkalender. Die Anzahl der in der Abfallgebühr enthaltenen Regelleerungen finden Sie in der Gebührentabelle. Wenn Sie mehr Restabfälle produzieren und diesen über die Restmülltonne entsorgen, zahlen Sie zusätzliche Gebühren.

Stellen Sie bitte die Tonne am Tag vor der Abfuhr frühestes ab 18:00 Uhr, spätestens jedoch am Tag der Abfuhr bis 06:00 Uhr, an die Straße.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer:in des Grundstücks oder einer privaten Wohneinheit. Mieter wenden sich bitte an den Vermieter.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kontraktnummer

    Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

  • Kundennummer

    Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

  • Objektdaten

    Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

    Objektdaten gemäß Grundbuch.