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Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel Ausweise und Dokumente

Sie haben sich umgemeldet und möchten jetzt die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel eintragen lassen?

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

  • Basisinformationen

    Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel bzw. den Wohnort auf dem Reisepass aktualisieren lassen. Bei einem Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel wird die Adressänderung mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert. Bei einem Reisepass wird die Änderung handschriftlich vorgenommen und mit einem Siegel bestätigt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde an- bzw. umgemeldet haben und eine Meldebestätigung erhalten haben.

  • Ablauf

    Bei einer Abmeldung in das Ausland ersetzt die Personalausweisbehörde die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium durch den Hinweis „keine Wohnung in Deutschland“

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 04.08.2025

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