Sie sind als berufliche Betreuung registriert und es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben? Dann müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

Berufliche Betreuer:innen müssen bei der Registrierung ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Wenn sich Änderungen ergeben, die dazu führen, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen Sie dies der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

Dies können sein:

  • Die Anordnung eines Berufsverbotes oder eines vorläufigen Berufsverbots.
  • Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens.
  • Die Einleitung eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
  • Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
  • Der Verlust oder eine maßgebliche Änderung des Haftpflichtversicherungsschutzes.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuung registriert.
  • Es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mitteilung über die Änderungen der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
    • Kann formlos erfolgen.