Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung
Über diesen Onlinedienst („NavI“) können Sie Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle Informationen und Nachweise online nachreichen. Um diesen Dienst zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren bzw. anmelden. Alle Nachweise können Sie digital hochladen.
Wichtig: Dies ist NICHT der eigentliche Unterhaltsvorschuss-Antrag, diesen finden Sie auf einer eigenen Seite.
Aktualisiert am 31.01.2025