Sind Sie als berufliche:r Betreuer:in registriert? Dann müssen Sie alle 3 Jahre ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unaufgefordert einreichen.
Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde ab der Registrierung alle 3 Jahre unaufgefordert ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) und eine aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) vorlegen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen und Antrag zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz
Vollstreckungsportal
Aktualisiert am 10.10.2025