Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:
Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Aktualisiert am 21.01.2025