Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:

  • Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
  • Informationen einholen,
  • Unterlagen nachreichen, 
  • Anträge stellen.

Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell in der Künstlersozialversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllte Online-Mitteilung oder formlose Mitteilung
  • Welche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus einzureichen sind, hängt von Ihrem Anliegen ab.