Sie möchten in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
Die Tätigkeiten im Bereich Besamungstechnik sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten können, müssen Sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland
Portal Anerkennung in Deutschland Beratung
Portal Anerkennung in Deutschland Hotline
Portal Anerkennung in Deutschland Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Aktualisiert am 24.09.2025