Sie möchten in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.

Die Tätigkeiten im Bereich Besamungstechnik sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten können, müssen Sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig mit der deutschen Qualifikation als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter.
  • Sie sind im Herkunftsland zur Arbeit im Bereich Besamungstechnik berechtigt.
  • Sie wollen in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular von der zuständigen Stelle
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Eheurkunde
    • wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation
    • zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung
  • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
  • Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellt?
    • Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
  • Vielleicht:
    • Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, persönliche Erklärung
  • Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen.
    • Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.