Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.

Der Beruf Erzieherin und Erzieher ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie ohne Einschränkungen in dem Beruf arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation nachweisen.

Für den Nachweis einer ausländischen Qualifikation können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

Über das Ergebnis der Gleichwertigkeitsfeststellung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt Ihre beruflichen Qualifikationen. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid auch die wesentlichen Unterschiede.

Sie müssen für die Arbeit als Erzieherin oder Erzieher neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation noch weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutschkenntnisse auf dem notwendigen Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Persönliche Eignung
  • Gesundheitliche Eignung

Diese Voraussetzungen müssen Sie oft erst zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher aus dem Ausland.
  • Sie wollen in Bremen als Erzieherin oder Erzieher arbeiten.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis

    z.B. Personalausweis oder Reisepass

  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation

    Zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde.

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung

    Zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records.

  • Vielleicht: Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung.

    Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.

  • Wenn vorhanden: Nachweis darüber, dass Sie in Ihrem Ausbildungsland als Erzieherin oder Erzieher arbeiten dürfen.