Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Der Beruf der Hebamme ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis. Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.
Wenn Ihre Berufsqualifikation automatisch anerkannt wird, gelten andere Regelungen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.
Aktualisiert am 30.04.2025