Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Der Beruf der Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Pflegefachperson", "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" führen und in dem Beruf arbeiten.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle grundsätzlich Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.

Sie können auch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren. Dann macht die zuständige Stelle keine Gleichwertigkeitsprüfung.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation als Pflegefachperson aus einem Drittstaat.
  • Sie wollen in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Pflegefachperson und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Pflegefachperson arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
    • Lebenslauf
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung in einem Beruf, der dem als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann vergleichbar ist
    • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
    • Sie wohnen oder arbeiten noch in einem Drittstaat, also nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie vielleicht nachweisen, dass Sie die Zusage einer Gesundheits- und Pflegeeinrichtung zur Beschäftigung als Pflegefachkraft in Deutschland erhalten haben.
  • Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:
    • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat.
    • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung.
    • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat

    Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.