Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhaft arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Sie können einen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.
Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

Es gibt über 30 verschiedene Ausbildungsabschlüsse und Fortbildungsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft in Deutschland.
Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Im Bereich der Landwirtschaft sind normalerweise die Landwirtschaftskammern zuständig.

Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss identifizieren. Das ist der sogenannte Referenzberuf. Er muss zu Ihrer ausländischen Berufsqualifikation passen. Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihren Abschluss mit einem bestimmten deutschen Abschluss. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen. Durch den Bescheid können Arbeitgeber Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen.

Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
  • Ihr Abschluss muss zu einem deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss im Bereich Landwirtschaft passen.
  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular von der zuständigen Stelle
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Eheurkunde
    • wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation
    • zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung
  • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
  • Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellt?
    • Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
  • Vielleicht:
    • Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, persönliche Erklärung
  • Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen.
    • Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.