Auch in der Stadtgemeinde Bremen müssen Anlieger Gehwege regelmäßig von Laub, Schnee und Eis befreien. Über den Umfang der Räumpflicht gibt das Bremische Landesstraßengesetz (BremLStrG) Auskunft.

Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn das Laub auf die Gehwege fällt und der erste Schneefall einsetzt, stellt sich die Frage der Gehwegreinigung.
Danach sind Eigentümer*innen als sog. Anlieger*innen von Grundstücken verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück zu reinigen. Diese Verpflichtung kann vertraglich auf die Mieter*innen oder eine Reinigungsfirma übertragen werden.