Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:
Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.
Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen im Bildungs- und Beratungszentrum.
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Aktualisiert am 17.10.2025