Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?

  • Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
  • Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
  • Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
  • Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.

Voraussetzungen

Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
    • Online-Antrag
    • bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
    • bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
    • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
    • bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
    • vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)