Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Einladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte sprechen Sie nicht bei uns vor, wenn Sie die Einladung von uns noch nicht bekommen haben, weil wir Ihr Anliegen dann noch nicht bearbeiten können.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Wenn das BAMF Ihren Asylantrag positiv entschieden hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, fest, dass Sie entweder:

  • als asylberechtigt anerkannt wurden oder
  • als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden oder
  • als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden oder
  • Abschiebungshindernisse bestehen.

Wenn Sie dennoch Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

Auf Grundlage der positiven Entscheidung des BAMF erhalten Sie vom Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie vom Migrationsamt automatisch per Post eine Einladung für einen bestimmten Termin. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Migrationsamt, da wir Ihr Anliegen ohne Termin nicht bearbeiten können.

Die Details zur Terminvergabe finden Sie unter „Verfahren".