Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.

Die Grundschule umfasst in Bremen die Schuljahrgänge 1 bis 4. 

Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Bremen wird Ihr Kind in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt wird. 

Auch Kinder, die in der Zeit vom 1.7. bis zum 30.9. des Jahres 6 Jahre alt werden, können ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist das Kind für die Einschulung anmelden (Karenzzeitkind).

Die Erziehungsberechtigten erhalten zunächst eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen Ihr Kind dann in der zuständigen Grundschule anmelden.

Die Zuordnung zur Anmeldeschule richtet sich nach dem für jede Grundschule jeweiligen von der Stadtgemeinde Bremen festgelegten Einzugsbezirk.

Eine Ausnahme gibt es bei der Kinderschule Bremen, diese ist frei anwählbar.

Eine Aufnahme in eine Grundschule mit besonderem Fremdsprachenangebot ist möglich, diese kann beantragt werden.

Voraussetzungen

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden, werden am 1. August des Jahres schulpflichtig. Schulpflichtige Kinder können nur aus "erheblichen gesundheitlichen Gründen" für 1 Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten müssen diesen Antrag innerhalb der Anmeldefrist abgeben. Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Vielleicht wird entschieden, dass das Kind noch 1 Jahr zurückgestellt wird.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auch auf Antrag schulpflichtig werden. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Optional: Sorgerechtsbeschluss