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Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für eine Ausbildung im Ausland

Nach dem BAföG kann eine Ausbildung im Ausland grundsätzlich gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem im Inland durchgeführten Studiums oder Schulbesuchs steht. Das Studierendenwerk in Bremen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen aus der gesamten Bundesrepublik für Ausbildungen in Amerika – außer den USA und Kanada.

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Die Förderung sollte rechtzeitig beantragt werden, mindestens sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung.

Voraussetzungen

Ob ein Studium, Schulbesuch oder Praktikum in Süd- und Mittelamerika nach dem BAföG gefördert wird, kann aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Ausbildungsarten nur durch das Studierendenwerk Bremen festgestellt werden.
Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Ausbildungsförderung von den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Eignung und Staatsangehörigkeit abhängig.
Wird die Ausbildung im Ausland im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt, wird der Förderungsbetrag grundsätzlich zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. In bestimmten Fällen erfolgt die Förderung jedoch als Volldarlehen.

Es ist ein schriftlicher Antrag auf den amtlichen Formblättern zu stellen.

Elektronische Beantragung

Mit einer persönlich authentifizierten DE-Mail-Adresse kann ein BAföG-Antrag auch online eingereicht werden. Eine weitere schriftliche Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich. Zum Online-Antrag: BAföG Digital (bafoeg-digital.de

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Höhe der Ausbildungsförderung ist grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern abhängig.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung können auf den Internetseiten des Studierendenwerks Bremen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag gestellt und die Ausbildung aufgenommen wurde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

je nach Prüfaufwand

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine