Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) 
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit 
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung 
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr 
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern 
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren 

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass. Alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

    Bei Beantragung per Post