Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wenn in Ihrem Führerschein eine Sehhilfe als allgemeine Auflage eingetragen ist und Sie benötigen eigentliche keine Sehhilfe mehr aufgrund von Augenoperation oder natürliche Augenveränderung, müssen Sie die Auflage "Sehhilfe erforderlich" aus Ihrem Führerschein austragen lassen, um Probleme bei der Verkehrskontrolle zu vermeiden, da dies ein Verstoß gegen eine Auflage darstellt. Das bloße Mitführen des Attestes oder Gutachten des Arztes reicht hier nicht aus.
Dasselbe gilt auch für alle anderen gesundheitlichen Veränderungen, die beispielsweise durch Operationen entstanden sind. Solche Veränderungen der Gesundheit können zu Änderungen der Auflagen/Beschränkungen führen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.