Sie können Ihre Batterien kostenlos in den jeweiligen Sammelstellen und auf den Recycling-Stationen abgeben.

Unter Batterien versteht man nicht (oder nur sehr begrenzt) wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie. Man bezeichnet diese auch als Primärzellen. Das Batteriegesetz klassifiziert Batterien nach ihrem Einsatzgebiet. Man unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.

Unter Akkumulatoren versteht man wiederaufladbare Speicherelemente, auch Sekundärzellen genannt. Auch mehrere zusammengeschaltete Sekundärzellen werden als Batterie bezeichnet. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Restmüll untersagt.

Die Rücknahme von Batterien ist hauptsächlich die Aufgabe der Vertreiber von Batterien (des Handels). Die Bremer Stadtreinigung bietet zudem die Entsorgung der Batterien gesondert auf Recycling-Stationen an. 

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die Batterien stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.