Sie planen ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung und wollen wissen, ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen?
Sie benötigen aus anderen Gründen einen Bauantrag?
Wenn ein Bauvorhaben, z.B. eine
nicht verfahrensfrei und auch nicht genehmigungsfrei gestellt ist, wird eine Baugenehmigung benötigt.
Bauverfahren, die
gestellt sind
Ansichten aller auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude (von allen Seiten mit Einzeichnung aller Fenster, Türen, Balkone etc.)
mit Darstellung des Treppenverlaufes und ggf. eines Spitzbodens. Bei Antrag auf Abgeschlossenheit (Teilung Eigentumswohnungen): wenn möglich, in den sichtbaren Räumen das Sondereigentum nummerieren, bzw. Gemeinschaftseigentum mit Symbol versehen.
mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)
Beratung in der Bauordnung:
3 Jahre Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme nicht begonnen wird oder wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird.
3 Monate Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt, sobald der Bauantrag einschließlich der Bauvorlagen vollständig und prüffähig der Bauaufsicht vorliegen.
vereinfachtes Genehmigungsverfahren 4,5 v.T. der Baukosten, mindestens jedoch 69,00 Euro
Genehmigungsverfahren 9 v.T. der Baukosten, mindestens jedoch 113,00 Euro
Genehmigungsfreistellung 1 v. T der Baukosten, mindestens jedoch 75,00 Euro, höchstens 500,00 Euro
Aktualisiert am 20.09.2023