Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Das Jugendamt führt für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Sind im Sorgeregister keine Eintragungen zu einem Kind vorhanden, erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft (sog. Negativbescheinigung).
Personalausweis oder Reisepass
Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.
Aktualisiert am 01.03.2023