Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten kann ein Betreuerwechsel durchgeführt werden

  • Sofern zwischen Betreuer und Betroffenem nachhaltige Differenzen bestehen, die einen vertrauensvollen Umgang untereinander nicht mehr ermöglich, so kann durch jeden Verfahrensbeteiligten ein Antrag auf Vornahme eines Betreuerwechsels gestellt werden.
  • Über den Antrag, der in jedem Falle schriftlich zu stellen ist, entscheidet das Gericht. Der Antrag ist zu begründen. Der / Die Betroffene sollte, wenn möglich bereits bei Antragstellung einen neuen Betreuer benennen können.

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag eines Verfahrensbeteiligten

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlicher Antrag eines Verfahrensbeteiligten

    Schriftlicher Antrag eines Verfahrensbeteiligten