Sie sind Verantwortlicher der Ökologiestation Bremen und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?

„Die Ökologiestation führt in Bremen-Schönebeck seit über 40 Jahren Umweltbildungsarbeit durch und beabsichtigt dabei, zum Verständnis der ökologischen Voraussetzungen einer lebensfähigen Umwelt beizutragen.

Das am Talhang der Schönebecker Aue gelegene Außengelände bietet kleinen und großen Besucher*innen die Möglichkeit, auf 20 ha eine Fülle von Biotopen kennenzulernen, z.B. naturbelassenen Wald, Feuchtwiesen, Streuobstwiese, Bach, Teiche sowie einen insektenfreundlichen Garten und dabei biologische Vielfalt zu erleben und ihre Bedeutung zu verstehen.“ (Quelle:  www.ökologiestation-bremen.de)

Zur Förderung ihrer Arbeit kann die Ökologiestation Bremen gemäß einer Kooperationsvereinbarung Anträge auf Zuwendung stellen. Diese Anträge sind jährlich neu zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Senatorin für Kinder und Bildung ein Abschlussbericht zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Dieser wird inhaltlich und fachlich geprüft und im Referat Finanzmanagement archiviert.

Voraussetzungen

Eine Antragsberechtigung muss vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Projektskizze zur Maßnahme
  • Finanzierungsplan
  • Formloser Antrag