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Altersvorsorge und Ruhestand

Das Bild zeigt zwei Rentner in der Natur. /sixcms/media.php/228/ruhestand_klein.jpg

Damit Sie hoffentlich ohne Sorgen in den Ruhestand gehen können: In diesem Bereich finden Sie Informationen, Services und Behördenkontakte rund um Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge - und was Sie darüber hinaus jetzt schon für Ihren Ruhestand vorbereiten können.

Legende: Dienstleistungen Ort für Bürgerinnen und Bürger
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DienstleistungBegegnungszentren für Senior*innen

Sie sind Seniorin oder Senior und wünschen sich neue Kontakte? Dann schauen Sie doch mal in einem Bremer Begegnungszentrum vorbei!  

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Hobby und Freizeit Ort: Bremen
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DienstleistungAufsuchende Altenarbeit

Sie sind Seniorin oder Senior und brauchen Unterstützung zu Hause? Sie leben alleine und Ihre Angehörigen können Sie nicht oder nur teilweise unterstützen? Sie haben Interesse an einem Besuchsdienst, weil Sie gerne mehr soziale Kontakte haben möchten?

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Gesundheit und Vorsorge Ort: Bremen
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DienstleistungWohnen für Hilfe

Sie gehören zu den Senioren/Seniorinnen in Bremen und verfügen über freien Wohnraum und haben Unterstützungsbedarf? Oder Sie gehören zu den Studierenden in Bremen und suchen freien Wohnraum und möchten einen älteren Menschen unterstützen?

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Bauen und Wohnen für Schule, Ausbildung und Studium Ort: Bremen
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DienstleistungHilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen,  wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind und wenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten. Hinweis zu Corona: Informationen für einen vorübergehenden erleichterten Zugang zur Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Sozialschutz-Paketes finden Sie im entsprechenden Infoblatt in der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren“. Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Arbeit für Sozialleistungen Ort: Bremen
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DienstleistungLeistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz (DDR Unrecht) beantragen

Sie möchten einen  Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Notlagen und Opferhilfen Ort: Bremen
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DienstleistungHinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Notlagen und Opferhilfen Ort: Bremen
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DienstleistungPflegezulage für Kriegsopfer

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Gesundheit und Vorsorge für Notlagen und Opferhilfen Ort: Bremen
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DienstleistungSterbegeld für Kriegsopfer

Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand für Notlagen und Opferhilfen Ort: Bremen
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DienstleistungHinterbliebenenversorgung nach Häftlingshilfegesetz

Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.

für Bürgerinnen und Bürger Lebenslage(n): für Altersvorsorge und Ruhestand Ort: Bremen
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DienstleistungGrundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Erreichen des Rentenalters (Beginn des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren ausgehend vom Geburtsjahrgang) oder
  • wenn eine unbefristete volle Erwerbsminderung vorliegt, die durch den Rententräger festgestellt wurde und Sie Volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) sind und ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.Hinweis zu Corona: Informationen für einen vorübergehenden erleichterten Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen des Sozialschutz-Paketes finden Sie im entsprechenden Infoblatt in der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren“.

Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.

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Online Service
Antrag Grundsicherung 4. Kapitel Sozialgesetzbuch XII
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