Sie sind Seniorin oder Senior und wünschen sich neue Kontakte? Dann schauen Sie doch mal in einem Bremer Begegnungszentrum vorbei!
Damit Sie hoffentlich ohne Sorgen in den Ruhestand gehen können: In diesem Bereich finden Sie Informationen, Services und Behördenkontakte rund um Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge - und was Sie darüber hinaus jetzt schon für Ihren Ruhestand vorbereiten können.
Sie sind Seniorin oder Senior und wünschen sich neue Kontakte? Dann schauen Sie doch mal in einem Bremer Begegnungszentrum vorbei!
Sie sind Seniorin oder Senior und brauchen Unterstützung zu Hause? Sie leben alleine und Ihre Angehörigen können Sie nicht oder nur teilweise unterstützen? Sie haben Interesse an einem Besuchsdienst, weil Sie gerne mehr soziale Kontakte haben möchten?
Sie gehören zu den Senioren/Seniorinnen in Bremen und verfügen über freien Wohnraum und haben Unterstützungsbedarf? Oder Sie gehören zu den Studierenden in Bremen und suchen freien Wohnraum und möchten einen älteren Menschen unterstützen?
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen, wenn Sie befristet nicht erwerbsfähig im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind und wenn Sie keine oder keine ausreichende befristete Rente erhalten. Hinweis zu Corona: Informationen für einen vorübergehenden erleichterten Zugang zur Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Sozialschutz-Paketes finden Sie im entsprechenden Infoblatt in der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren“. Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?
Beim Tod eines Beschädigten kann Sterbegeld beantragt werden.
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.