Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?
Damit Sie hoffentlich ohne Sorgen in den Ruhestand gehen können: In diesem Bereich finden Sie Informationen, Services und Behördenkontakte rund um Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge - und was Sie darüber hinaus jetzt schon für Ihren Ruhestand vorbereiten können.
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen,
Sie gehören zu den Senioren/Seniorinnen in Bremen und verfügen über freien Wohnraum und haben Unterstützungsbedarf? Oder Sie gehören zu den Studierenden in Bremen und suchen freien Wohnraum und möchten einen älteren Menschen unterstützen?
Sie sind Seniorin oder Senior und brauchen Unterstützung zu Hause? Sie leben alleine und Ihre Angehörigen können Sie nicht oder nur teilweise unterstützen? Sie haben Interesse an einem Besuchsdienst, weil Sie gerne mehr soziale Kontakte haben möchten?
Sie sind Seniorin oder Senior und wünschen sich neue Kontakte? Dann schauen Sie doch mal in einem Bremer Begegnungszentrum vorbei!
Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?
Sie können ein selbst handschriftlich verfasstes Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Notarielle Testamente werden von dem beurkundenden Notar direkt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Einer Mitwirkung des Testators bedarf es hierbei nicht.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann Ihnen zustehen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.