Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Damit Sie hoffentlich ohne Sorgen in den Ruhestand gehen können: In diesem Bereich finden Sie Informationen, Services und Behördenkontakte rund um Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge - und was Sie darüber hinaus jetzt schon für Ihren Ruhestand vorbereiten können.
Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente gehen.