Augen auf bei der Berufswahl! Der alte Spruch gilt noch immer.
Damit Sie auch den passenden Beruf finden, erhalten Sie hier zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote.
Außerdem finden Sie Antworten auf Fragen zu Themen wie Selbstständigkeit, Weiterbildung und vielem mehr.
Minijobs - welche Regelungen gelten?
Ihre staatliche Prüfung zur/m Erzieher_in, Heilerziehungspfleger_in, Sozialarbeiter_in oder Elementarpädagog_in oder Ihre Gleichstellung liegt länger als 5 Jahre zurück und Sie haben noch nicht die staatliche Anerkennung erlangt? Dann können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Sofern im kommenden Ausbildungsjahr (2022/23) in Ihrer Einrichtung eine Fachkraft im Anerkennungsjahr von einer Person (gemäß § 3 (1) 2. AO) angeleitet werden soll, die noch nicht über einen Anleiter:innen-Schein verfügt, können Sie diese für die nächsten Termine der Fortbildung für Anleiter:innen anmelden. Bitte fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an unter: anleiter-fobi-hb@kinder.bremen.de
Sie haben an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität im Ausland einen Abschluss in einer sozialpädagogischen oder elementarpädagogischen Ausrichtung erworben? Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Abschluss nach einer Einzelfallprüfung einem deutschen Abschluss gleichgestellt wird und Sie als staatlich geprüfte Sozialarbeiterin, staatlich geprüfter Sozialarbeiter, Elementarpädagogin oder Elementarpädagoge gelten.
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Mit Hilfe des Lernportals wird das Anerkennungsjahr für sozialpädagogische Berufe begleitet. Hier können Sie Kontakt mit Ihrer Fachberatung aufnehmen oder die nächsten Termine Ihrer praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen einsehen. Außerdem aktualisieren Sie hier Ihre persönlichen Daten.
Buchführungshelfer
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.