Sie haben Streit in der Nachbarschaft oder mit einem Unternehmen? Oder sind Sie der Meinung, dass jemand gegen gültiges Recht verstößt?
Dann können Sie Hilfe bei der Streitschlichtung erhalten, Anzeige erstatten oder klagen.
Hier finden Sie Informationen, die Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen und außergerichtlichen Konfliktlösungen helfen.
Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form eingereichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Sie haben ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven.
Werden Sie beruflich oder privat wegen Ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschaufung, einer Behinderung, des Alters oder Ihrer sexuellen Identität oder wegen rassistischer Vorurteile benachteiligt oder diskriminiert? Werden Sie belästigt? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungsstellen, die Ihnen Unterstützung, Beratung und Hilfe geben können.
Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
Sie fühlen sich von Lärm im privaten Bereich belästigt? Informieren Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und über ihre Handlungsmöglichkeiten.
Haben Sie Probleme damit, digitale Angebote einer öffentlichen Stelle der Freien Hansestadt Bremen zu nutzen bzw. stoßen Sie auf technische Barrieren? Haben Sie den Anbieter in Kenntnis gesetzt und keine oder nur unbefriedigende Antworten erhalten? Dann können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Sie haben Fragen und/oder wollen sich über eine Einrichtung für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen in Bremen und Bremerhaven beschweren, dann wenden Sie sich an das Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht! Auch, wenn Sie in einer Einrichtung auf Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten finden, können Sie ebenfalls die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.