Rechtsstand: 01.01.2021
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Infos zur aktuellen Corona-Situation:
Es finden keine offenen Sprechzeiten statt. Die Beratung erfolgt in der Regel telefonisch oder elektronisch. In dringenden Einzelfällen besteht nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung die Möglichkeit der Terminvereinbarung - unter Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln.
Anträge und Unterlagen können u. a. in den Briefkasten vor dem Dienstgebäude Contrescarpe 73 eingeworfen oder per E-Mail an wohngeld@bau.bremen.de gesendet werden. Wohngeldanträge mit Kurzarbeitergeld: siehe unter weitere Hinweise.
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Mietzuschuss (Wohngeld für Mieter) könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, z. B. unter 1072,00 € netto für Alleinstehende und wenn Sie keine anderen Sozialleistungen erhalten.
Mietzuschuss erhalten:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, wenn das Haus selbst bewohnt wird
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes, soweit diese nicht nur vorübergehend aufgenommen werden
Ob und in welcher Höhe Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der Miete
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.