Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
Im Bereich Umwelt und Klima gibt es eine Vielzahl von Leistungen von Behörden. Erfahren Sie z.B., wie Sie zum Klimaschutz beitragen können.
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Haben Sie eine schädliche Bodenveränderung, eine Altlast oder eine Umweltbeschwerde zu melden, wenden Sie sich an die zuständige Bodenschutzbehörde.
In der Badesaison werden die Wasserqualität und die Temperatur der Bremer Badegewässer regelmäßig erhoben und die Messwerte für Sie bereitgestellt.
Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen. .
Sie haben in Ihrem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park, einem Restaurant, einer Großküche, einer Bäckerei oder einem Lebensmittelgeschäft eine Ratte entdeckt?
Sie haben ein Schrottfahrrad auf öffentlichem Grund gesichtet? Fahrräder gelten dann als Schrottfahrräder und somit als Abfall, wenn sie offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich sind.
Wenn Sie Laub, Rasen- oder Strauchschnitt nicht selbst kompostieren möchten, können Sie dies als Grünabfall über die Recycling-Stationen entsorgen.
Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln (§ 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Bioabfälle, wie z. B. organische Küchenabfälle, können über die Biotonne gesammelt oder kostenlos auf allen Recycling-Stationen abgegeben werden. Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig. Die Größe der Biotonne ist abhängig vom Volumen der Restmülltonne. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne besteht in Bremen nicht.
Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.