Bei einem Bußgeld handelt es sich um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Höhe des Bußgeldes auch Gebühren und Auslagen. Als Gebühr werden 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro.
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Sie die Möglichkeit, das Bußgeld innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail keinen wirksamen Einspruch darstellt.
Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob der Vorgang eingestellt werden kann.
Kann der Vorgang nicht eingestellt werden, wird der Einspruch über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht abgegeben. Bei Abgabe an das Gericht entscheidet ein Richter über das Bußgeld. Hier können neben Anwaltskosten auch Gerichtskosten anfallen.
Wird das Verfahren bei Gericht eingestellt übernimmt, der Staat die Gerichtskosten.
2 Wochen Einspruchsfrist
4 Wochen Zahlungsfrist
Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes (mindestens 25,00 Euro) und 3,50 Euro Auslagen
Im Falle eines Einspruchs können folgende Kosten anfallen:
- Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes (mindestens 25,00 Euro) und 3,50 Euro Auslagen
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
Aktualisiert am 24.03.2022