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Voraussetzungen
Im Impfzentrum am Brill und allen weiteren Impfstellen können sich Bremer:innen während der regulären Öffnungszeiten auch ohne Termin gegen das Coronavirus impfen lassen.
Anspruch auf eine kostenlose Impfung haben folgende Personen:
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.
- Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland.
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in Einrichtung oder in einem Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind.
- Personen, die im Auftrag einer Einrichtung oder eines Unternehmens im Ausland tätig sind.
- In der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleuten, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt
- Sonstige Personen, die sich zur medizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den oben genannten Personengruppen angehören.
Rechtsgrundlage:
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)
https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-09/index.html