Die Zentralstelle ist beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt und hat die Aufgabe der Durchsetzung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen. Grundlage hierfür bildet Abschnitt 3 im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG).

Die Zentralstelle vertritt die Interessen von behinderten Menschen und nimmt Hinweise über fehlende digitale Barrierefreiheit nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der betroffenen öffentlichen Stelle entgegen.

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