Bitte beachten Sie die Änderungen zur Erreichbarkeit des Finanzamts Bremen unter https://www.finanzen.bremen.de/erreichbarkeit
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Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für den Bereich Bremen.
Das Finanzamt Bremen ist zentral zuständig für die Besteuerung der juristischen Personen (hierzu gehörenauch die Vereine)des Landes Bremen (inkl. Bremerhaven), sowie für die Fonds, Verlustzuweisungs- und Schifffahrtsgesellschaften, der beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und der natürlichen Personen mit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für den Bereich der Stadt Bremen (ohne Bremerhaven).
Das Finanzamt Bremen ist außerdem zentral zuständig für die Besteuerung der in Norwegen, Finnland und Lettland ansässigen Unternehmer aufgrund bundesweit verordneter Übertragung der örtlichen Zuständigkeit hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Steuern vom Einkommen und Vermögen, wenn der Unternehmer Bauleistungen (§ 48 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) erbringt, der Lohnsteuer bei der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe und für die gesonderte Feststellung der Werte des Betriebsvermögens für das ganze Land Bremen.
Zum 1. November 2013 hat das Finanzamt Bremen die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine im Land Bremen nach .§ 27 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes übernommen.
Zum 1. Januar 2017 hat das Finanzamt Bremen die Erhebung der Gemeindesteuern (ohne Grundsteuern) des ehemaligen Finanzamts Bremen-Nord übernommen und ist zentral zuständig für die stadtbremische Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungsteuer. Außerdem ist das Finanzamt Bremen landesweit zuständig für die Spielbankabgabe und die Rennwett- und Lotteriesteuer.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.
Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen:
Telefon: 0421 361-96303
E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
Aktualisiert am 22.01.2021