Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 14. Mai 2023 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Aktualisiert am 06.04.2023