Demonstrationen sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die in einer öffentlichen Angelegenheit öffentlich ihre Meinung verbreiten wollen. Dieses Recht zur öffentlichen Meinungsäußerung wird durch das Grundgesetz garantiert.

Eine Demo selbst ist genehmigungsfrei. Sie muss aber mindestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe, zum Beispiel durch Plakate oder eine Zeitungsnotiz, angemeldet werden. Diese Regelung gilt, wenn sie unter freiem Himmel stattfinden soll. Für Versammlungen in geschlossenen Räumenist weder eine Genehmigung noch eine Anmeldung erforderlich.

Gebühren werden weder für die Anmeldung noch für die Erteilung eventueller Auflagen erhoben.