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Ab- bzw. Nachstempelung von Kfz-Kennzeichen Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

  • Basisinformationen

    Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde mit Klebe-Plaketten versehen.

    Voraussetzungen

    Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.

  • Ablauf

    Es muss ein formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.

    Hinweis:
    Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

    Tipp:
    Eventuell benötigte neue Kennzeichenschilder können bereits vorab hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder

      bei zugelassenen Fahrzeugen

    • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
      • z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
    • auswärtige Kennzeichenschilder

      bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.

  • Zuständige Stellen

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  • Gebühren / Kosten

    2,60 EUR für die Abstempelung
    0,50 EUR für die HU-Plakette
    1,20 EUR pro Stück für die Plaketten der Zulassungsbehörde

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 30.09.2025

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