Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und ggf. für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Keine.
Abfallerzeugernummer beantragen
Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger:in von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Aktualisiert am 21.10.2025