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Abfallerzeugernummer beantragen Abfall und Umweltschutz

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

  • Basisinformationen

    Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

    Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

    Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und ggf. für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    • Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach. 
    • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
  • Benötigte Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Abfallerzeugernummer beantragen
      Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger:in von Abfällen bzw. als Bevollmächtigter beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.10.2025

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