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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der Sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer beantragen

Witwen und Witwer können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

  • Basisinformationen

    Sie als Witwe oder Witwer können auf Antrag eine Abfindung anstelle der monatlichen Entschädigungszahlungen erhalten. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung zu stellen. Die Wahlmöglichkeit gibt Hinterbliebenen eine erhöhte Entscheidungsfreiheit. Eine besondere Begründung für die Wahl der Abfindung oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist nicht erforderlich.

    Die Entscheidung, ob eine Abfindung angesichts der persönlichen Situation des oder der Hinterbliebenen angebracht oder sinnvoll ist, liegt allein in seiner oder ihrer Verantwortung, wobei auch im Rahmen des Fallmanagements eine Beratung hierzu stattfinden kann.

    Die Abfindung beträgt EUR 137.337. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit der Zahlung der Abfindung sind alle Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen abgegolten.

    Witwen und Witwer eines oder einer nicht schädigungsbedingt verstorbenen Geschädigten können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung erhalten. Grundvoraussetzung ist, dass die Schädigung bereits vor dem 01. Januar 2024 eintrat.

    Die Abfindung beträgt EUR 65.089 Wenn der oder die verstorbene Geschädigte einen Grad der Schädigungsfolgen von 100 hatte, dann beträgt die Abfindung EUR 97.633. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit der Zahlung der Abfindung sind alle Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen bei nicht schädigungsbedingtem Tod abgegolten.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Witwe oder Witwer eines oder einer verstorbenen geschädigten Person. 
    • Ihnen wurden die monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.
    • Der Antrag muss beim zuständigen Träger am Wohnort gestellt werden.
      • Ausnahme: Bei Impfschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Impfort.
  • Ablauf

    Mit dem Antrag Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer prüft der Träger Ihren Anspruch bzw. die entsprechende Höhe der Abfindungszahlung . Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Über den Antrag auf Abfindung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird der Anspruch nicht festgestellt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Benötigte Unterlagen

    • Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
      • Bewilligung einer monatlichen Entschädigungszahlung vor weniger als einem Jahr
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

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