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Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge Mobilität und Fahrzeuge

Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.

  • Basisinformationen

    Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.

    Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.

    Voraussetzungen

    Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

    Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

    Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

    • Personalausweis oder Pass
    • Führerschein
  • Ablauf

    Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.

    Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.

    Sofern Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten, geben Sie dies bitte beim Abschleppunternehmen an. Das Verfahren wird dann an das Referat 23 gesteuert. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Fahrzeugpapiere
      • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
      • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    205,00 EUR Abschleppkosten (nachts und an Sonn- und Feiertagen höher)
    190,00 EUR Umsetzung
    105,00 EUR Leerfahrt
    15,00 EUR Verwahrkosten pro Tag, max. 100 EUR/Monat für PKWs.
    155,00 EUR Arbeitsabbruch (mindestens 1 Klammer montiert)
    116,65 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung
    52,40 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung bei Sofortabholern.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    14 Tage nach Erhalt des Anhörungsbogens
    1 Monat Widerspruchsfrist nach Erhalt des Kostenfestsetzungsbescheides

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Sobald Sie erfahren haben, dass sich Ihr Auto bei unserem Vertragspartner der BAV befindet, können Sie es dort abholen.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 06.10.2025

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