Verfahren

Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.

Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.

Wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt, erhalten Sie eine Anhörung, in der Sie sich zum Vorfall äußern können (Einlassung). Durch unsere Sachbearbeiter wird der Sachverhalt nochmals geprüft. Wenn Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid, gegen welchen Sie Widerspruch erheben können.

Rechtsgrundlagen