Es gibt keine Frist. Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
129,50 EUR bis 2.400,00 EUR Es gelten die aktuellen Kostensätze in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Allgemeine Kontaktdaten - Gewerbeaufsicht des Landes Bremen -Arbeits- und Immissionsschutzbehörde
Aktualisiert am 07.10.2025