Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen.
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin statt.
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Allgemeine Kontaktdaten - Gewerbeaufsicht des Landes Bremen -Arbeits- und Immissionsschutzbehörde
Aktualisiert am 07.10.2025