Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürger:innen ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürger:innen, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürger:innen können Sie entweder online machen, wenn Sie sich über die „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ angemeldet haben oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort.
Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie nur persönlich am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
Bei Online-Wohnungsanmeldung:
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürger:innen können Sie online im Zuge der „Elektronischen Wohnsitzanmeldung“ oder persönlich in einem der BürgerServiceCenter machen, wenn Sie vorher Ihren Wohnsitz angemeldet haben.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie nur persönlich in einem BürgerServiceCenter ändern lassen.
Online:
Wenn Sie sich online über die elektronische Wohnsitzmeldung (eWA) an Ihrem neuen Wohnsitz angemeldet haben und die Meldebehörde die Daten geprüft hat, erhalten Sie eine E-Mail. Die Adressaktualisierung in Ihrem Nutzerkonto kann nun abgeschlossen werden.
Persönlich vor Ort:
Wenn Sie sich schon an Ihrem neuen Wohnsitz angemeldet haben, die Adressdaten auf dem elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aber noch nicht geändert wurden oder die Adressaktualisierung im Online-Dienst nicht funktioniert, können Sie das bei einem der BürgerServiceCenter erledigen.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis in einem der BürgerServiceCenter vor nehmen zu lassen.
Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder der eID-Karte nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
gebührenfrei
Es gibt keine gesetzliche Frist.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 06.03.2026