Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, dann müssen Sie die Adresse auch auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen.
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Basisinformationen
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie die Adresse auch auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen.
Die Adressänderung muss mit Hilfe eines Adressaufklebers und einer Speicherung auf dem Chip Ihres elektronischen Aufenthaltstitels umgesetzt werden.
Voraussetzungen
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
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Ablauf
Persönlich vor Ort:
Wenn Sie sich schon an Ihrem neuen Wohnsitz angemeldet haben, die neue Adresse aber noch nicht auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel geändert wurde, können Sie das bei einem der BürgerServiceCenter erledigen.
- Sie gehen während der Öffnungszeiten der Kurzanliegen-Schalter in eines der BürgerServiceCenter.
- Sie benötigen hierfür keinen Termin.
- Sie legen Ihren gültigen elektronischen Aufenthaltstitel vor.
- Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse über die alte Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel und aktualisiert die Daten auf dem Chip.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel in einem der BürgerServiceCenter vor nehmen zu lassen.
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Benötigte Unterlagen
- Gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie müssen die Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Sofort.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 05.03.2026