Hier erhalten Sie Informationen darüber, was passiert, wenn sich die Hortbetreuung Ihres Kindes ändert.
Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.
Wenn sich die Betreuung ändert, muss das die Elternbeitragsstelle wissen.
Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.
Elternvereine oder privatgewerbliche Träger:
Tagespflege:
Die Änderung der Hortbetreuung wird in der Betreuungseinrichtung vorgenommen.
Die Änderung der Hortbetreuung muss mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden.
gebührenfrei
Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt.
In der Tagespflege gibt es keine Fristen.
1 Woche bis 3 Wochen Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.
Aktualisiert am 17.10.2025