Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, bei der sich die Rahmenbedingungen verändern? Dann müssen Sie die Veränderungen melden oder genehmigen lassen.
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Stelle lediglich mit.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer:in geeignet und bestimmt sind.
Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
100,00 EUR bis 1.456,00 EUR
Bei Fragen zu den Fristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei Fragen zu der Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 24.04.2026