Verfahren

Haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben, müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

  • Sie können die Mitteilung über folgende Wege einreichen:
    • Schriftlich per Post
    • Per Mail
    • Über das besondere elektronische Behördenpostfach (BebPo)

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stelle".

Rechtsgrundlagen