Änderungen der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen als berufliche:r Betreuer:in mitteilen
Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert und es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben? Dann müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.
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Basisinformationen
Berufliche Betreuer:innen müssen bei der Registrierung ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Wenn sich Änderungen ergeben, die dazu führen, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen Sie dies der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.
Dies können sein:
- Die Anordnung eines Berufsverbotes oder eines vorläufigen Berufsverbots.
- Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens.
- Die Einleitung eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
- Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
- Der Verlust oder eine maßgebliche Änderung des Haftpflichtversicherungsschutzes.
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
- Es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben.
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Ablauf
Haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben, müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.
- Sie können die Mitteilung über folgende Wege einreichen:
- Schriftlich per Post
- Per Mail
- Über das besondere elektronische Behördenpostfach (BebPo)
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".
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Benötigte Unterlagen
- Mitteilung über die Änderungen der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
150,00 EUR Wenn die Mitteilung zum Widerruf oder zur Rücknahme der Registrierung führt.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sofort.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 13.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.