Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert und es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben? Dann müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.
Berufliche Betreuer:innen müssen bei der Registrierung ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Wenn sich Änderungen ergeben, die dazu führen, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen Sie dies der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.
Dies können sein:
Wo kann ich mehr erfahren?
Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV)
Aktualisiert am 10.10.2025