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Änderungen der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen als berufliche:r Betreuer:in mitteilen

Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert und es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben? Dann müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

  • Basisinformationen

    Berufliche Betreuer:innen müssen bei der Registrierung ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
    Wenn sich Änderungen ergeben, die dazu führen, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen Sie dies der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

    Dies können sein:

    • Die Anordnung eines Berufsverbotes oder eines vorläufigen Berufsverbots.
    • Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens.
    • Die Einleitung eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
    • Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
    • Der Verlust oder eine maßgebliche Änderung des Haftpflichtversicherungsschutzes.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
    • Es haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben.
  • Ablauf

    Haben sich Änderungen Ihrer Zuverlässigkeitsvoraussetzungen ergeben, müssen Sie das der Stammbehörde unverzüglich mitteilen.

    • Sie können die Mitteilung über folgende Wege einreichen:
      • Schriftlich per Post
      • Per Mail
      • Über das besondere elektronische Behördenpostfach (BebPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderungen der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
      • Kann formlos erfolgen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    150,00 EUR Wenn die Mitteilung zum Widerruf oder zur Rücknahme der Registrierung führt.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sofort.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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